Die Mitarbeitervertretung (MAV) ist die betriebliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer*innen nach kirchlichem Arbeitsrecht. Sie nimmt ähnliche Aufgaben wahr wie Betriebsräte. Im Caritasverband für die Stadt Bonn e.V. gibt es fünf Mitarbeitervertretungen – jeweils eine in den Altenheimen Herz-Jesu-Kloster, Sebastian-Dani-Heim und Marienhaus, sowie im Prälat-Schleich-Haus der Wohnungslosenhilfe und eine MAV in der Zentrale. 29 Caritas-Mitarbeiter*innen sind in diesen fünf verschiedenen Mitarbeitervertretungen tätig. Außerdem gibt es eine Gesamtmitarbeitervertretung (G-MAV). Die Gesamtmitarbeitervertretung ist für Angelegenheiten der Mitarbeitervertretung zuständig, wenn diese Mitarbeiter*innen aus mehreren oder allen Einrichtungen betreffen.
Für die Wahrnehmung der MAV-Tätigkeit sind Personen im Umfang einer Vollzeitstelle vom Dienst freigestellt.
Die jeweiligen Tätigkeiten und Aufgabenbereiche werden in der MAVO (Mitarbeitervertretungsordnung) beschrieben. Über folgende Formen der Beteiligung verfügt die MAV:
Anhörung und Mitberatung u.a. bei Maßnahmen innerbetrieblicher Information und Zusammenarbeit sowie bei Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung und zur Erleichterung des Arbeitsablaufes.
Vorschlagsrecht u.a. bei grundlegender Änderung von Arbeitsmethoden und Festlegung von Grundsätzen für die Gestaltung von Arbeitsplätzen.
Antragsrecht u.a. bei - Planung und Durchführung von Veranstaltungen, sowie Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen.
Zustimmung u.a. bei Einstellung und Anstellung, Ein-, Höher- und Rückgruppierungen, Abordnung von mehr als 3 Monaten oder Versetzung in eine andere Einrichtung sowie Änderung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit.