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Transparenzbericht

In Deutschland gibt es keine einheitlichen Veröffentlichungspflichten für zivilgesellschaftliche Organisationen. Dabei hilft Transparenz, die eigene Arbeit für die Öffentlichkeit sowie Spenderinnen und Spender nachvollziehbar zu machen und so Vertrauen und Glaubwürdigkeit zu stärken. Auf Initiative von Transparency International Deutschland e.V. haben im Jahr 2010 zahlreiche Akteure aus der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft zehn grundlegende Punkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte. Dazu zählen unter anderem die Satzung, die Namen der wesentlichen Entscheidungsträger sowie Angaben über Mittelherkunft, Mittelverwendung und Personalstruktur.

Auch der Caritasverband für die Stadt Bonn e.V. schließt sich der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) an. Damit verpflichten wir uns, die folgenden Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und bei Bedarf zu aktualisieren.

Jean-Piere Schneider

Jean-Pierre Schneider

Caritasdirektor
Fritz-Tillmann-Straße 8-12
53113 Bonn
Mark Keuthen

Mark Keuthen

Kaufmännischer Vorstand
Fritz-Tillmann-Straße 8-12
53113 Bonn

Caritasverband für die Stadt Bonn e.V.

Caritasverband für die Stadt Bonn e.V.

Fritz-Tillmann-Straße 8-12
53113 Bonn

Gründung:
Der Verband wurde am 30. November 1920 gegründet.

Rechtsform:
Der Caritasverband für die Stadt Bonn ist ein eingetragener Verein (e.V.)

Hier ist die Satzung zum Downloaden.

(1)  Der Verband widmet sich allen Aufgaben sozialer und caritativer Hilfe. 

(2)  Er soll in seinem Bereich die Interessen der Caritas wahrnehmen sowie Aktionen und Werke grundsätzlich im Zusammenwirken mit den Pfarreien/Seelsorgebereichen und den katholischen Fachverbänden und Vereinigungen durchführen. Er soll insbesondere

  1. die Werke der Caritas anregen, fördern und das Zusammenwirken aller auf dem Gebiet der Caritas tätigen Personen, Gruppen und Einrichtungen herbeiführen; 
  2. auf der Ebene der Pfarreien, Seelsorgebereiche und Dekanate die ehrenamtliche Caritasarbeit im Zusammenwirken mit den Caritasbeauftragten anregen, fördern und vertiefen;
  3. die Caritas in Angelegenheiten örtlicher Bedeutung vertreten und die Zusammenarbeit mit Behörden und sonstigen Organisationen gewährleisten;
  4. in Organisationen mitwirken soweit Aufgabengebiete sozialer und caritativer Hilfe berührt werden;
  5. als Verband der Freien Wohlfahrtspflege tätig werden;
  6. mit den übrigen Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege zusammenarbeiten und in der öffentlichen Sozial-, Jugend- und Gesundheitshilfe mitwirken;
  7. das Interesse für soziale Berufe wecken sowie das Spezifische des kirchlichen Auftrages bewusst machen;
  8. zur Förderung und Entwicklung der sozialen und caritativen Facharbeit und ihrer Methoden beitragen;
  9. die Ausbildung, Fortbildung und Schulung von haupt- und ehrenamtlich im sozialen und caritativen Bereich Tätigen wahrnehmen und unterstützen;
  10. die Öffentlichkeit informieren;
  11. in Organen und Ausschüssen des Diözesan-Caritasverbandes und des Deutschen Caritasverbandes mitwirken;
  12. Hilfsbedürftige im Sinne des § 53 Abgabenordnung unterstützen;
  13. Dienste und Einrichtungen unterhalten. 

(3) Der Caritasverband darf innerhalb des Erzbistums Köln ausnahmsweise Aufgaben im Sinne des § 3 Abs. 1 und Abs. 2 auch außerhalb seiner regionalen Zuständigkeit wahrnehmen, wenn der regional zuständige Caritasverband und der Diözesan-Caritasverband hierzu ihre vorherige schriftliche Zustimmung erteilen.

Themenfelder:

Dazu unterhält der Verband seine Dienste und Einrichtungen in drei Themenfeldern: „Kinder – Jugend – Familie“, „Integration – Rehabilitation“ und „Leben und Wohnen in Alter und Krankheit“. Er unterstützt Menschen direkt, wirkt bei der Gestaltung sozialer Infrastrukturen in der Stadtgesellschaft mit und kooperiert mit allen kirchlichen und öffentlichen Akteuren des Gemeinwesens zur Erfüllung seines caritativen Auftrages zusammen.

Der Caritasverband fördert im Sinne der §§ 51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke; Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 AO).  

Der letzte zugegangene Freistellungsbescheid des Finanzamts Bonn-Innenstadt (Steuernummer 205/5783/0165) datiert vom 11.01.2023 und gilt für den Veranlagungszeitraum des Jahres 2021.

Der Caritasverband ist berechtigt für Spenden, die ihm zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.

Der Caritasverband für die Stadt Bonn e.V. verfügt als Verein über die folgenden Organe:

Vertreterversammlung, sie ist das oberste beschlussfassende Organ.

Grundlage dieser Versammlung ist § 16 (2) der Satzung des Caritasverbandes für die Stadt Bonn e.V. vom 21. September 2011. Mitglieder des Verbandes sind die im Verbandsbereich gelegenen Kirchengemeinden sowie die Rechtsträger von im Verbandsbereich gelegenen caritativen Diensten und Einrichtungen, Fachverbänden und kirchlichen sozialen Vereinigungen.

Caritasrat, er ist das Aufsichtsgremium.

Der Caritasrat mit Mitgliedern aus unterschiedlichen Berufsgruppen wurde in Bonn durch die Mitgliederversammlung (Vertreterversammlung) des Jahres 2022 neu für seine aktuelle Amtsperiode von 4 Jahren gewählt. 

Der Caritasrat des Caritasverbandes für die Stadt Bonn e.V. tagt regelmäßig im Plenum und hat zur Bearbeitung der ihm zugeordneten wirtschaftlichen Themen einen Prüfungsausschuss gebildet. Zur satzungsgemäßen Bearbeitung der Personalthemen hat der Caritasrat einen Personalausschuss gebildet.

Vorstand, Geschäftsführung und Vertretung gem. § 26 BGB:

Herr Jean-Pierre Schneider, Vorstandsvorsitzender / Caritasdirektor
Herr Mark Keuthen, Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands / Kaufmännischer Vorstand 

Die Angaben zu unserer Personalstruktur per Stichtag 31.12.2023 finden Sie im aktuellen Jahresbericht.

Angaben zur Vermögens- und Finanzlage können Sie dem aktuellen Jahresbericht 2022/2023 (Seite 34) sowie dem Jahresabschluss mit Testat entnehmen.

Der Caritasverband für die Stadt Bonn e.V. unterzieht sich freiwillig einer Prüfung nach den §§ 317 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) durch die Beratungs- und Prüfungsgesellschaft Dr. Penné & Pabst PartmbB. Verbunden mit der Jahresabschlussprüfung fand ergänzend die Reguläre „Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung“ nach der VDD-Richtlinie 2018 statt. Der Jahresabschluss 2023 wurde durch die Dr. Penné & Pabst PartmbB mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 15. Mai 2024 testiert.

Der Verband ist Gliederung und Mitglied des Diözesan-Caritasverbandes für das Erzbistum Köln sowie des Deutschen Caritasverbandes mit Sitz in Freiburg.

Der Caritasverband für die Stadt Bonn e.V. hält eine Beteiligung von 49 % an der gemeinnützigen Caritas Textilpflege Bonn-Rhein-Sieg gGmbH.

Des Weiteren ist der Caritasverband in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) insb. in der ambulanten Suchthilfe, der Schuldnerberatung und Bahnhofsmission partnerschaftlich mit dem Diakonischen Werk Bonn und Region engagiert.

Er ist örtlich Mitglied in verschiedenen (Fach-) Gremien, Vereinen und Interessengruppen, u.a. auch der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, der Behindertengemeinschaft, City Marketing und dem Mieterbund Bonn, sowie in Kooperationen und Initiativen innerhalb und außerhalb der Caritas. 

Keine.

Ihr Kontakt zu uns

Ihre Ansprechpartner/innen

Caritasverband für die Stadt Bonn e.V.

Caritasverband für die Stadt Bonn e.V.

Fritz-Tillmann-Straße 8-12
53113 Bonn